Definition
Datenschutz wird verstanden als Schutz von Personen vor missbräuchlicher Verarbeitung ihrer Daten und damit verbundenen negativen Konsequenzen. Im Zuge dessen werden der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, der Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch der Schutz der Privatsphäre durchgesetzt. Er dient als Sammelbegriff über alle Gesetze, die zum Ziel haben, dass die Privatsphäre des Einzelnen vor unberechtigten Zugriffen von außen geschützt wird. Dieser unberechtigte Zugang kann sowohl vom Staat, als auch von anderen Privatpersonen erfolgen.
Rechtliche Regelungen zum Datenschutz
Der Datenschutz ist rechtlich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. In ihm sind die grundlegenden Regeln zur Erhebung, Speicherung, Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten festgeschrieben. Die Daten, die im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt werden, sind die personenbezogenen Daten einer Person. Personenbezogene Daten sind definiert als Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Zu den personenbezogenen Daten gehören folglich alle Daten, die sich einer bestimmten Person zuordnen lassen wie unter anderem Geburtsdatum, Alter, Familienstand, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse, Kontonummer, Kreditkartennummer, Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer, Augenfarbe, Schuhgröße, Bildungsstand, Kenntnisse und Fähigkeiten, Erfahrungen, KFZ-Kennzeichen usw. Weitere speziellere Regelungen, die den Schutz von Daten betreffen, lassen sich auch im Telemediengesetz (TMG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) finden. Im Telemediengesetz finden sich Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die sich im Rahmen von elektronischer Kommunikation, also im Internet, ergeben. Demnach ist es bezüglich der Erhebung von Daten auf Internetseiten heranzuziehen. Wenn es um den eigentlichen Kommunikationsvorgang geht ist das Telekommunikationsgesetz einschlägig. Es gilt nicht für Inhalte, sondern für ihren Transport wie Internetverbindung, E-Mail und Telefon. Darüber hinausgilt nach dem Datenschutzgesetz ein besonderer Schutz für die sogenannten sensiblen Daten. Dazu zählen ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung und Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, politische Meinung und Gesundheitsdaten.
Grundsätze im Umgang mit Daten
Es gelten bestimmte Grundsätze im deutschen Datenschutzrecht, welche besonders im Bereich des Internets von großer Bedeutung sind. Dazu zählen der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, der Grundsatz des Erlaubnisvorbehalts und der Trennungsgrundsatz.
Der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit besagt, dass immer nur die Daten erhoben werden sollen, die unbedingt erforderlich sind um eine bestimmte Leistung zu erbringen. So benötigt ein Online-Shop beispielsweise die Adresse des Kunden, um ihm die Bestellung zusenden zu können. Dies rechtfertigt die Erhebung dieser Daten.
Der Grundsatz des Erlaubnisvorbehalts bedeutet, dass der Nutzer der Erhebung, Speicherung oder Verarbeitung von seinen Daten zustimmen muss, sofern dieser Vorgang nicht ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben ist. Daten dürfen nicht ohne Kenntnis des Nutzers oder ohne seine Zustimmung erfolgen.
Der Trennungsgrundsatz besagt, dass Informationen, die über Individuen auf verschiedenen Wegen ermittelt worden sind, nicht zusammengefügt werden dürfen. Dies soll verhindern, dass umfangreiche Kundenprofile erstellt werden können. Wenn sich ein Nutzer beispielsweise auf verschiedenen Internetseiten mit seinen Daten anmeldet dürfen die Dienstanbieter die auf den verschiedenen Diensten erhobenen Informationen über den Nutzer nicht vereinigen.
Des Weiteren hat der Nutzer einen Auskunftsanspruch gegenüber den Stellen, die seine Daten gespeichert haben. Dies soll es dem Nutzer ermöglichen zu überprüfen, ob externe Stellen das Datenschutzrecht gewahrt haben.
Hintergrund
Das Datenschutzgesetz ist aufgrund der Machtungleichheit zwischen Organisation und Einzelperson notwendig. Sinn des Datenschutzrechts ist es Individuen vor dem möglichen Missbrauch ihrer Daten durch Organisationen zu schützen. Sei es vor immer weiter fortschreitender Überwachung durch den Staat (Überwachungsstaat) oder vor der Entstehung von Datenmonopolen durch Unternehmen.
Heutige Bedeutung des Datenschutz
Gerade im Hinblick auf die zunehmend durch Technologie bestimmte Welt und des sich daraus ergebenden Entwicklung hin zum „gläserenen Menschen“ bedürfen Individuen besonderen Schutzes. Die Bedeutung des Datenschutzes ist mit dem technischen Fortschritt und der sich entwickelnden Tendenz zur Automatisierung und Digitalisierung stetig gestiegen, da Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenverarbeitung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher werden. Außerdem bietet der technische Fortschritt in Form des Internets, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden neue Möglichkeiten Daten zu erfassen und bringt damit neue Möglichkeiten mit, wie sich Zugang zu Daten von Individuen verschafft werden kann. Nicht zuletzt auch aufgrund der eigenen Sorglosigkeit sieht sich die heutige Bevölkerung zunehmend von möglichem Datenmissbrauch bedroht, welcher im Internet in Form von Viren, Trojaner, Hacking oder Phishing vorkommen kann, an Flughäfen durch das so genannte Nacktscanning oder bei der Fahrt auf der Autobahn durch Mautkontrollbrücken zur Rasterfahndung.