
Betriebshaftpflichtversicherung Friseur
Ihnen macht keiner was vor, wenn es um Haare geht.
WIR sind ihr Profi für Versicherungen!
- Erstinformation - Ihre Graser und Kosik oHG ist immer für Sie da! Ein Partner der AXA Konzern AG
- Tarif 1
- 14,67 €
pro Monat - 3 Mio. € – Deckungssumme
- Abhandenkommen
- Mietsachschäden
- mehr Details
- Tarif 2
- 20,00 €
pro Monat - 3 Mio. € – Deckungssumme
- Abhandenkommen
- Mietsachschäden
- mehr Details
- Tarif 3
- 22,17 €
pro Monat - 5 Mio. € – Deckungssumme
- Abhandenkommen
- Mietsachschäden
- mehr Details
Die Vorteile der AXA
Leistungen der AXA Betriebshaftpflichtversicherung


In 3 Schritten zur AXA Betriebshaftpflichtversicherung
Es ist ganz einfach
Zuerst wird eine Risikoanalyse von unserer Seite aus erstellt. Dafür haben wir einen Plan 360° entwickelt, also eine Rund-um-Beratung, wodurch uns angezeigt wird, wo Sie eventuelle Risiken haben, die Sie vielleicht gar nicht vor Augen haben und von welcher Seite aus Forderungen an Sie gestellt werden können.
Anschließend wird Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Friseursalon erstellt und unterbreitet. Sofern Ihnen dann das Preis- Leistungspaket zusagt, unterschrieben Sie und senden es ab.
Schon ist die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und kann demnach sofort greifen. Abschließend werden wir, von der Generalvertretung Graser & Kosik, mit Ihnen als unser Vertragsnehmer, Termine für Jahresgespräche vereinbaren. Diese können per Telefon oder persönlich durchgeführt werden, damit die Betriebshaftpflichtversicherung immer auf dem neuesten Stand gehalten werden kann und den optimalen Schutz bietet.
Wieso benötigen Friseure eine Betriebshatpflichversicherung?
Friseure sehen sich oft nur unbewusst tagtäglich einer betrieblichen Gefahr konfrontiert. Vielleicht ist Ihnen in jüngster Zeit als Friseur nichts passiert, das ist natürlich auch gut so, doch wenn es zu einem Schaden kommt, kann dieser gleich die gesamte Existenz bedrohen. Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung prüft den Schaden des geschädigten und wehrt diesen entweder notfalls auch gerichtlich ab oder aber trägt die oftmals sehr hohen Kosten, was sich an den folgenden Schadensfallbeispielen demonstrieren lässt.
Schlechte Betriebshaftpflichtversicherung als Friseur?
Die meisten Friseure leisten einen viel zu hohen Beitrag für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung und/oder haben nicht alle Risiken tatsächlich abgedeckt. Hintergrund ist, dass gewisse Versicherungsgesellschaften keine regelmäßigen Kontrolle der bestehenden Verträge durchführen und somit keine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten erfolgt, was in den meisten Fällen zu viel zu teuren Beiträgen führt.
Unsere Empfehlung bei der AXA Betriebshaftpflichtversicherung
Lassen Sie uns Ihren aktuellen Betrieb kostenlos und unverbindlich überprüfen, ob Ihr derzeitiges Gesamtrisiko als Friseur noch aktuell von Ihrer derzeitigen Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt wird. Gerne unterbreiten wir Ihnen dann auch ein Angebot. Nach Vertragsunterzeichnung ist ihr Friseurgeschäft bei der AXA Betriebshaftpflicht sofort versichert, und aktuelle Änderungen werden regelmäßig in ihrer Police mit aufgenommen.
Schadensfallbeispiele bei Friseuren
Durch Unachtsamkeit fällt der Friseurin die Schüssel mit dem Haarbleichmittel aus der Hand direkt auf den Designblazer der Kundin. Die Schadenshöhe geht in mehrere tausend Euro, da dieser Blazer in New York gekauft worden war und am Abend direkt nach dem Friseurtermin auch bei einem Benefizveranstaltung getragen werden sollte. Die AXA Betriebshaftpflicht hat den Schaden geprüft und beglichen. Die Friseurin kann sorgenfrei weiterarbeiten.
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Eine Neukundin betritt das Friseurgeschäft und stolpert mit ihren High Heels über den Teppich, stürzt und bricht sich das Handgelenk. Die Kundin kann ihren Beruf als Assistenz der Geschäftsführung für acht Wochen nicht ausführen, eine zusätzliche Zeitarbeitskraft muss kurzfristig eingestellt werden – Die Schadenshöhe sind über 15.000 €. Wie jeden anderen Schadensfall (Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden) auch, prüft die AXA die Situation. In strittigen Situationen übernimmt die AXA Haftpflicht für Friseure auch die Gerichtskosten und sorgt somit dafür, dass das Friseurgeschäft in Ruhe weiterlaufen kann, anstatt Insolvenz anzumelden.
Die knallharte Realität
In 99% der Fälle läuft es aus unseren Erfahrungen der AXA so:
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung z.B. bei der Gründung oder bei der Übernahme eines Friseursalons abgeschlossen. Der Friseur denkt, alles richtig gemacht zu haben und die Versicherungsgesellschaft erhält ihre monatlichen Beiträge. Dies geht jahrelang so weiter:
Angeblich wenig bezahlen und am besten in Ruhe gelassen werden. Das böse Erwachen kommt erst dann, wenn der Friseur auf einmal tatsächlich einen Schaden verursacht und dann eventuell seitens Versicherung gesagt werden muss, dass dieser Schaden jetzt nicht mit abgesichert ist, weil er damals entweder noch nicht mit versichert war bzw. der Fall damals nicht versichert werden konnte.
Das Gleichbehandlungsgesetz repräsentiert hierbei das idealste Beispiel für die Notwendigkeit der regelmäßigen Aktualisierung des Versicherungsschutzes ihrer Betriebshaftpflicht. Früher existierte gar nicht die Möglichkeit sich davor zu schützen: Wenn ein Friseurgeschäftsinhaber nach einem Vorstellungsgespräch von der Bewerberin oder ihrem Rechtsanwalt angezeigt wird, da: „Diese Frau wurde nicht eingestellt aufgrund z.B. Ihrer Herkunft, Kopfbedeckung oder aufgrund der Hautfarbe oder sonstiges.“, kann dies schnell zu hohen Kosten führen.
Wenn nun der Friseur seine Betriebshaftpflicht seit Jahren nicht aktualisiert hat, kann es sein, dass der Schaden nicht mit abgesichert wurde, da es vor vielen Jahren noch überhaupt nicht die Möglichkeit dafür gab. Aus diesem Grund entsteht das Problem, warum Friseure eine schlechte Betriebshaftpflichtversicherung haben. Heutzutage wird das bei der AXA Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure standardmäßig mitversichert bzw. kann es über Bausteine für wenig Geld mit eingebunden werden.
Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Fakt ist, dass viel zu selten Veränderungen nicht angezeigt / angegeben werden. Vergrößert sich der Friseur, muss sich der Versicherungsschutz ebenfalls erhöhen oder angepasst werden. Verkleinert sich das Friseurgeschäft, muss er genauso nach unten hin angepasst werden.
Wie berechnet sich die Versicherungsprämie?
Wir richten uns zum einen an der Umsatzsumme (Netto) des Friseurs. Außerdem wird die Versicherungsprämie von den Versicherungsbausteinen beeinflusst. Wir möchten für unseren Kunden den passenden Versicherungsschutz darstellen und erwägen somit, ob er beispielsweise überhaupt den Baustein AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) benötigt. Arbeitet ein Friseur alleine und möchte auch niemanden einstellen, muss er keine Anzeigen schalten und benötigt demnach diesen Baustein nicht. An dieser Stelle, kommen wir auf die Frage „weswegen es schlechte Betriebshaftpflichtversicherungen gibt“ zurück. Entscheidet sich der Friseur doch, dass er jemanden einstellen möchte, sollte er seiner Versicherung diese Änderung umgehend berichten. Ein ständiger Kontakt mit dem Kunden von unserer Seite aus ist verpflichtend um ihm stets einen umfänglichen Schutz gewährleisten zu können.
Einflussfaktoren
Da lediglich zwei Faktoren die Versicherungsprämie bestimmen, ist die eigentliche „Gefahr“ der Umsatz. Das bedeutet, erbringt der Friseur mehr Umsatz, schneidet er auch mehr Kunden die Haare. Dadurch ergibt sich ein höheres Risiko, weswegen die Versicherung teurer wird. Sollte er mehr zehn Angestellte haben, so ist der Umsatz ebenfalls höher, als wenn der Friseur nur zwei Angestellte beschäftigt. Bei weniger Angestellten, ist der Umsatz geringer, das Risiko sinkt und der Friseur muss weniger für die Versicherung bezahlen.
Die Räumlichkeiten beziehen sich eher auf die Inhaltsversicherung. Möchte man seinen Inhalt schützen, kommt es somit darauf an, wie groß der Salon ist. Dabei zählen nicht die Quadratmeter, sondern die Inhaltssumme.
Private Haftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung
Wo besteht der Unterschied?
Sobald man im Namen des Betriebes tätig ist greift die Betriebshaftpflichtversicherung bei den Schäden, welche Dritten zugefügt werden. Diese ist im Privaten Bereich ausgeschlossen. Sollten dort Schäden verursacht werden, so greift die Privathaftpflicht. Dementsprechend entfällt der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung, sollten Schäden im Arbeitsalltag auftreten.
Die Entwicklung der AXA Betriebshaftpflichtversicherung
Seit der Vergangenheit gab es starke Entwicklungen. Die damalige Deckungssumme lag bei 500.000 DM, dieser Wert hat sich bis zur heutigen Zeit sichtlich erhöht. Früher hatten wir das Prinzip der Bausteine noch nicht, sondern nur eine Pauschalversicherung, die für alle gleich war, egal ob Handwerker, Friseure, Schreiner oder Metzger. Heute wird individuell auf den jeweiligen Berufszweig eigegangen.
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Ferner ist anzumerken, dass die Versicherungsprämien deutlich gesunken sind. In der Vergangenheit errechnete sich diese nach der Zahl der Angestellten. Kam beispielsweise ein Praktikant hinzu, so stiegen auch die Versicherungskosten, obwohl dieser nicht die gleiche Arbeit geleistet hat. Anstatt nach diesem Prinzip abzurechnen, orientiert man sich heutzutage an dem Umsatz eines Betriebes.
In Zukunft wollen wir noch weiter auf die einzelnen Branchen eingehen. Dabei arbeiten wir an einer Paketlösung, in welcher alle Risiken von vornerein mitabgedeckt sind. Da alle Bausteine miteingeschlossen werden, umgeht man die Gefahr, dass ein bestimmten Risikos vergessen wird
Erklärvideo
Virus in der Mail
Gerade bei einer Neueröffnung ist es wichtig seine potentiellen Kunden zu informieren, um direkt das Interesse der Kunden auf seinen neuen Friseursalon zu ziehen. Die Benachrichtigung verläuft in der heutigen Zeit oftmals per E-Mail. Doch bevor man einen Salon eröffnet sollte man unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese Betriebshaftpflicht hilft auch, wenn in der Informationsmail ein Virus versteckt ist und die Computer der Empfänger beschädigt werden.
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Glück im Unglück hat der Friseur, wenn er eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen hat. Die Betriebshaftpflicht der AXA hilft dem Versicherten im Schadensfall. Bei einem Virus entstehen Kosten für die Wiederherstellung gelöschter Daten in Höhe von 15.000 EUR, Festplattenwiederherstellung 20.000 EUR sowie für die Mehrarbeit in den betroffenen Betrieben mit 14.000 EUR. So entstehen Gesamtkosten in Höhe von 49.000 EUR.
Bleichmittel auf Kleidung
Durch Unachtsamkeit fällt der Friseurin die Schüssel mit dem Haarbleichmittel aus der Hand direkt auf den Designblazer der Kundin. Die Schadenshöhe geht in mehrere tausend Euro, da dieser Blazer in New York gekauft worden war und am Abend direkt nach dem Friseurtermin auch bei einem Benefizveranstaltung getragen werden sollte. Die AXA Betriebshaftpflicht hat den Schaden geprüft und beglichen. Die Friseurin kann sorgenfrei weiterarbeiten.
Weitere Informationen
Mehr Informationen:
Wählen Sie Ihren Tarif | Tarif 1 | Tarif 2 | Tarif 3 |
---|---|---|---|
Deckungssumme (Personen- Sach- und Vermögensschäden) | 3 Mio. € | 3 Mio. € | 5 Mio. € |
Abhandenkommen Belegschafts- /Besucherhabe | |||
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden* | |||
Lagerung umweltgefährdender Stoffe bis 250 kg/L in Kleingebinden max. 2.000 kg/L | |||
Vertrieb von Produkten unter eigenem Namen (Quasi-Hersteller) | |||
Passiver Rechtschutz | |||
Mitversicherung aller Angestellten (unbegrenzt) | |||
Deckungssumme Privathaftpflicht für die Familie | ✘ | 5 Mio. € | 5 Mio. € |
Monatsbeitrag ohne SB (zzgl. MwSt.) |
14,67 € | 20,00 € | 22,17 € |
Monatsbeitrag mit € 250,- SB für Betriebshaftpflicht (zzgl. MwSt.) |
12,83 € | 18,17 € | 20,17 € |
Baustein AGG | optional | optional | optional |
Optionale Informationen:
Geschäftsinhaltsversicherung | |||
Feuer / Leitungswasser / Sturm / Hagel | |||
Einbruchdiebstahl / Raub / Vandalismus | |||
Elementar / Rückstau / Überschwemmung | |||
Glasbruch | ✘ | ✘ | |
Jahresbeitrag ohne SB (zzgl. MwSt.) |
185,00 € | 230,00 € | 252,00 € |
---|---|---|---|
Jahresbeitrag mit € 250,- Selbstbeteilung (zzgl. MwSt.) | 168,00 € | 213,00 € | 227,00 € |
Welche Unterschiede gibt es bei teuren und günstigen Betriebshaftpflichtversicherungen?
Ein Unterschied ist in der Höhe der Deckungssumme zu entdecken. Wir bieten unseren Versicherungsnehmern Deckungssummen zwischen drei bis fünf Millionen Euro. Nächster Punkt wäre der Versicherungsumfang. Dies bezieht sich auf die Risiken, die man mitversichern möchte, wobei dabei darauf zu achten ist, welche Risiken bereits pauschal in der Versicherung enthalten sind. In der AXA Betriebshaftpflichtversicherung ist vieles von Grund auf mit eingeschlossen, wie z.B. das Abhandenkommen von Belegschafts- bzw. Besucherhabe. Beispiele dafür wären, wenn ein Mantel eines Kunden plötzlich verschwindet oder ein Schlüssel verloren geht oder geklaut wird. Ebenfalls enthalten im Grundpaket sind Mietschäden in gemieteten Räumen.
Welche Dinge sollten Friseure bei dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bedenken?
Grundsätzlich sollte der Kunde darauf achten, dass vorab eine Risikoanalyse durchgeführt werden sollte. Wir gehen in dieser Hinsicht mit unserem Plan 360° vor, mit welchem wir eine Rundum-Analyse vornehmen. Dabei untersuchen wir, welche Gefahren auf unseren Vertragsnehmer zukommen können und in welcher Art und Weise er finanziell geschädigt werden könnte. Unsere eigentliche Aufgabe ist es, den Friseur darüber umfassend aufzuklären und ihm eine vernünftige Beratung zukommen zu lassen.
Der Friseur sollte es außerdem vermeiden Versicherungen im Internet abzuschließen ohne vorher eine persönliche Beratung erhalten zu haben. Ohne persönlichen Ansprechpartner könnte es zu verheerenden Problemen kommen.
Vor welchen Schäden kann eine Betriebshaftpflichtversicherung von Friseuren schützen?
Wir haben Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Und das ist im Grunde die ganze unser Konzept. Dann kommt es ganz individuell auf den Schaden an. Das heißt, wenn der Friseur oder der Versicherte jemanden geschädigt hat, prüfen wir gezielt ob Anspruch besteht. Sollte das der Fall sein, dann zahlen wir diesen auch. Ist dem nicht so, dann wehren wir diesen Friseur oder die versicherte Person auch ab.
Welche Schäden werden nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure gedeckt?
Was nicht unter unsere Deckung fällt ist der klassische Vorsatz. Das bedeutet, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird, ist dieser natürlich nicht im Versicherungsschutz enthalten. Alles Weitere ist zu prüfen. Eigenschäden werden ebenfalls nicht versichert, sollte sich der Friseur selbst schädigen, ist dieser Fall nicht mit der Betriebshaftpflicht versicherbar. Beispielsweise wenn sich der Friseur selbst in die Hand schneidet.
Welche Personen werden mit eingeschlossen?
Eingeschlossen sind eigentlich alle Personen, die von dem Friseur bezahlt werden, sowie auch der Inhaber. Alle Beschäftigten inklusive Putzdamen, Aushilfen, Praktikanten und natürlich die ganz normalen Angestellten, wie Friseure, Friseurmeister. Die Inhaber sind selbstverständlich auch mitversichert.
Welche Versicherungskonzepte gibt es bei den Betriebshaftpflichtversicherungen für Friseure?
Wir bieten einmal die Profischutz-Haftpflicht und seit Neustem auch das Versicherungskonzept „Profi Smart“. Es ist eine Paketversicherung, die sich allerdings noch in der Entwicklungsphase befindet. Beschreiben lässt es sich als normaler Bausteintarif, so wie wir ihn auch für alle anderen Betriebsgruppen anbieten, welcher sich eben ganz individuell durch Bausteine für beispielsweise einen Friseur anpassen lässt.
Obwohl wir schon vieles standartmäßig in der Versicherung miteingeschlossen haben, bieten wir weiterhin die folgenden Bausteine, die dazu gebucht werden können:
Was muss ich im Falle eines Schadens tun?
Grundsätzlich sollte man zunächst die Erstmaßnahmen treffen, das bedeutet, sollte irgendwo z.B. ein Feuer ausbrechen, muss man die Feuerwehr rufen. Brände verursachen Mietschäden, wenn man den Friseursalon beispielsweise gemietet hat, diese sind natürlich mitversichert. Allerdings kann es auch sein, dass dabei Personen zu Schaden kommen, weshalb Sie in diesem Fall umgehend deinen Krankenwagen rufen sollten. Das sind die wichtigsten Maßnahmen.
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Anschließend sollte man Bilder aufnehmen, denn diese dokumentieren den Fall am besten. Dank unserer Notruf-Hotline bei der AXA, sind wir für Sie 24 Stunden erreichbar. Alternativ sind wir tagsüber auch von 8 – 18 Uhr in unserem Büro zu erreichen. Hat der Kunde uns kontaktiert, können wir ihm sagen, was weiterhin zu tun ist. Wir beraten individuell nach Schaden, jedoch versenden wir grundsätzlich einen Fragebogen an unsere Vertragsnehmer. Diesen senden wir ebenfalls an die geschädigte Person. Hintergrund dafür ist, dass wir somit ein umfänglicheres Bild des Falls bekommen, denn jede Geschichte hat zwei Seiten. Demnach müssen wir prüfen, welche Aussage der Wahrheit entspricht und ob es sich um einen berechtigten Schaden handelt.
Wie kann man das rausfinden?
Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel die Zeugenbenennung. Handelt es sich allerdings um ein kleines Geschäft und sollten keine Zeugen vorhanden sind, geht man immer davon aus, dass der Geschädigte die Wahrheit sagt. Sollte dieser beispielsweise einen körperlichen Schaden erleidet, sorgen wir natürlich dafür, dass er schadlos gestellt wird. Es sei denn natürlich der Friseur sagt, dass sein Kunde, ihm quasi ins Messer gelaufen ist.
ANSCHRIFT
AXA Versicherung Limburg
Graser & Kosik oHG
Dr.-Wolff-Str. 4
65549 Limburg
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